Skip to main content
Buchen Sie ein wunderschönes Hotel in Ostwestfalen-Lippe
info@therestingplace.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in den zuschließenden Hotelaufnahmevertrag mit einbezogen und gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zum Zwecke der Beherbergung sowie alle für den Kunden im Rahmen der Beherbergung weiteren erbrachten Leistungen der The Resting Place – Betreiber GmbH.

2. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die The Resting Place – Betreiber GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Hinter dem Borke 1, 32567 Lemgo als Betreiberin des The Resting Place Hotels, Hinter dem Borke 1, 32567 Lemgo (nachfolgend Hotelbetreiberin) und dem jeweiligen Besteller/ Bestellerin, Gast, Mieter/ Mieterin, Veranstalter/ Veranstalterin oder Vermittler / Vermittlerin (nachfolgend einheitlich als Gast bezeichnet).

3. Vertragsabschluss

Sämtliche veröffentliche Zimmer, Zimmerpreise und Konditionen sollen dem Gast zur Abgabe eines Angebotes (Antrags) einladen. Der Vertragsschluss kommt erst durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Hotelbetreiberin zustande. Die Hotelbetreiberin wird die Annahme in Textform bestätigen.

4. Verjährung

Alle Ansprüche gegen die Hotelbetreiberin verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen insbesondere aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Hotelbetreiberin oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

5. Unter- / Weitervermietung

Dem Gast überlassene Zimmer dürfen ohne vorherige Zustimmung der Hotelbetreiberin weder unter- bzw. weitervermietet noch zu anderen Zwecken als Beherbergungszwecken genutzt werden. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird abbedungen und findet keine Anwendung.

Die Zustimmung der Hotelbetreiberin bedarf mindestens der Textform.

6. Zimmer, Preise

Die Hotelbetreiberin ist verpflichtet, dem Gast die gebuchten Zimmer bereitzustellen und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zimmernummer, oder ein Zimmer in einer bestimmten Etage, es sei denn die gebuchten Zimmer wurden bei Vertragsschluss konkretisiert.

Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie sonstige lokale Abgaben. Erfolgen nach Vertragsschluss Änderungen der Umsatzsteuersätze oder lokaler Abgaben auf den vereinbarten Leistungsgegenstand werden die Preise entsprechend angepasst, sofern zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

Die Preise können von der Hotelbetreiberin ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Hotelbetreiberin dem zustimmt.

7. Zahlung

Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung sowie von die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vertraglich vereinbarten Preise der Hotelbetreiberin zu zahlen.

Die Zahlungspflicht umfasst auch von dem Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Hotelbetreiberin gegenüber Dritten.

Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung durch Buchung über die Vermittlungsplattformen wie expedia und booking.com sowie abweichenden individualvertraglichen Vereinbarung sind sämtliche Rechnungen der Hotelbetreiberin sofort nach Zugang ohne Abzug von Skonto fällig.

Die Hotelbetreiberin ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Voraus- oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, sowie die Zahlungsfrist werden in Textform vereinbart. Die Hotelbetreiberin behält sich bei Zahlungsverzug den Rücktritt vom Vertrag vor (vgl. § 11 Abs. 1 der AGBs). Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Liegt ein Zahlungsrückstand des Gastes vor, oder erweitert sich der Umfang des geschlossenen Vertrages, ist die Hotelbetreiberin berechtigt, nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder eine bereits geleistete Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung anzuheben.

Gegenüber einer Forderung der Hotelbetreiberin kann der Gast nur aufrechnen, soweit die Forderung des Gastes unstreitig und rechtskräftig ist.

8. Zimmerbereitstellung

Dem Gast stehen gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zimmerbereitstellung zu einem früheren Zeitpunkt besteht nicht.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat die Hotelbetreiberin das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegenüber der Hotelbetreiberin herleiten kann. Die Regelungen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9. Zimmerrückgabe

Die Zimmer sind der Hotelbetreiberin spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Wird das Zimmer verspätet geräumt behält sich die Hotelbetreiberin vor, dem Gast die aus der vertragsüberschreitenden Nutzung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Diese betragen bei verspäteter Rückgabe in der Regel je angefangener Stunde der Rückgabe mindestes 5 Prozent des ursprünglich vereinbarten Hotelzimmerpreises pro Nacht. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass der Hotelbetreiberin keine oder wesentlich niedriger Kosten entstanden sind.

10. Haftung

Die Hotelbetreiberin haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht, bereits für leichte Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die Hotelbetreiberin für alle sonstigen schuldhaft verursachten Schäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die Hotelbetreiberin haftet für eingebrachte Sachen gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese ist grundsätzlich beschränkt auf einen Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, mindestens jedoch 600 Euro und höchstens 3.500 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftung maximal 800 Euro. Die Haftung der Hotelbetreiberin ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden durch den Gast selbst, dessen Begleiter oder durch höhere Gewalt verursacht wurde. Die Haftung ist unbeschränkt, wenn der Schaden durch Verschulden der Hotelbetreiberin oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder wenn die Hotelbetreiberin die Aufbewahrung von Wertsachen zu Unrecht abgelehnt hat (§ 702 Abs. 2 BGB). Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung diese gegenüber der Hotelbetreiberin anzeigt. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von der Hotelbetreiberin zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von ihr oder ihrer Erfüllungsgehilfen verschuldet ist. (§ 703 BGB).

Die Hotelparkplätze stehen dem Gast für den Hotelaufenthalt entgeltfrei zur Verfügung. Ein Verwahrungsvertrag kommt durch die Zurverfügungstellung der Parkplätze nicht zustande. Die Hotelbetreiberin sowie deren Erfüllungsgehilfen haften bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge, sowie deren Inhalt ausschließlich für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Fundsachen, die zurückgelassen wurden, werden nur auf Verlangen des Gastes, auf dessen Risiko und Kosten nachgesandt. Die Hotelbetreiberin bewahrt im Übrigen die Sachen für drei Monate auf. Danach werden sie dem lokalen Fundbüro übergeben. Sofern eine Sache erkennbar wertlos ist, behält sich die Hotelbetreiberin nach Ablauf der Frist die Vernichtung vor.

11. Rücktritt der Hotelbetreiberin

Die Hotelbetreiberin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern eine mit dem Gast vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet wurde und dem Rücktritt eine angemessene Nachfrist mit Rücktrittsandrohung vorausgegangen ist.

Ferner ist die Hotelbetreiberin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund wie höhere Gewalt oder andere von der Hotelbetreiberin nicht zu vertretende Umstände die eine Vertragserfüllung unmöglich machen, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt auch dann vor, wenn in der Person des Gastes, oder dem Zweck des Hotelbesuchs ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass im Rahmen des Hotelbesuchs und der zur Verfügung gestellten Leistungen, der Hotelbetrieb die Sicherheit des Hotels und das Ansehen der Hotelbetreiberin in der Öffentlichkeit nachhaltig gefährdet werden, ohne dass dies der Hotelbetreiberin sowie dessen Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

Die Hotelbetreiberin hat den Gast von dem Rücktritt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Führt ein Gast in dem Hotel oder auf dem Hotelgelände Verkaufsveranstaltungen oder ähnliche Veranstaltungen ohne vorherige Genehmigung des Hotels durch, kann die Hotelbetreiberin diese untersagen oder abbrechen.

Bei berechtigtem Rücktritt der Hotelbetreiberin oder Untersagung einer nicht genehmigten Veranstaltung entsteht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz.

12. Rücktritt und Stornierung des Gastes

Wurde mit dem Gast im Rahmen des Vertragsschlusses ein befristetes Rücktrittsrecht gewährt, kann der Gast in dem vereinbarten Zeitraum kostenfrei stornieren und vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht auch, wenn sich die Hotelbetreiberin im Leistungsverzug befindet oder eine von dem Gast nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung (höhere Gewalt) vorliegt.

Der Rücktritt ist gegenüber der Hotelbetreiberin bzw. deren Erfüllungsgehilfen in Textform zu erklären.

Wurde ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart, ist es bereits erloschen und besteht auch sonst kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht behält sich die Hotelbetreiberin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung abzüglich der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der ersparten Aufwendungen vor.

Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die Hotelbetreiberin die Kostentragungspflicht unter Abzug der ersparten Aufwendungen pauschalieren.

Die vom Gast zu tragenden Kosten beatragen ab:

ab 7 Tage vor Anreise 10 Prozent des vereinbarten Entgelts
ab 3 Tage vor Anreise 50 Prozent des vereinbarten Entgelts
ab 1 Tag vor Anreise 70 Prozent des vereinbarten Entgelts

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

13. Informationen nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Unsere E-Mail-Adresse ist: info@therestingplace.de. Verbraucher haben die Möglichkeit diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Die Hotelbetreiberin ist weder betreibt noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Sonstiges

Im kaufmännischen Verkehr ist der ausschließliche Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft. Hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland und sind die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Genießen Sie unser Bar & Grill

Salzufler Straße 132
32657 Lemgo
Deutschland

05266 7859080

Besuchen Sie unser Hotel

Hinter dem Borke 1
32657 Lemgo
Deutschland

05266 7859080